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Antrag ArtikelBuch-Tipp: Aktiengesetz (AktG), GmbH-Gesetz (GmbHG) AktG, GmbHG, GmbHG, MitbestimmungsG, WpüG, SpruchG in einem Bin Jurist und habe hin und wieder mit dem Aktiengesetz (AktG) zu tun. Manche kniffligen Spezialfälle reiche ich dann einen befreundeten Kollegen weiter, aber i. d. R. wickle ich diese selbst ab. Und da kommt dieses Taschenbuch genau richtig. Ein Antrag ist in dem Privatrecht eine Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist. In dem öffentlichen Recht versteht man unter dem Begriff Antrag das Begehren eines Verhaltens von einer öffentlichen Stelle (Behörde oder Gericht). Letzteres unterscheidet sich von der bloßen Anregung dadurch, dass beim Antrag eine Entscheidung erwartet wird und der Antragende auch ein Recht auf eine Entscheidung hat.
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